Warum Laden im Mehrparteienhaus anders ist
Im Einfamilienhaus entscheidet eine Person über eine Wallbox. Im Mehrparteienhaus teilen sich viele Parteien einen gemeinsamen Hausanschluss, eine Tiefgarage und oft auch die Kosten. Wird jede Wallbox einzeln beantragt und installiert, entstehen unterschiedliche Geräte, Leitungen quer durch die Garage und ein Anschluss, der nach wenigen Ladepunkten an seine Grenze kommt.
Besser ist ein gemeinsames Ladekonzept für die ganze Anlage. Es legt einmal fest, wie Leistung verteilt, Leitungen geführt und Strom abgerechnet wird. Neue Ladepunkte werden dann nur noch angeschlossen.
Lastmanagement: die Leistung teilen
Fahrzeuge im Wohnumfeld stehen meist viele Stunden, vor allem über Nacht. Sie müssen nicht alle gleichzeitig mit voller Leistung laden. Ein dynamisches Lastmanagement misst laufend, wie viel Leistung das Haus gerade braucht, und verteilt den Rest auf die ladenden Fahrzeuge. So können deutlich mehr Ladepunkte betrieben werden, als es der Anschluss bei voller Gleichzeitigkeit erlauben würde, und der Anschluss wird nie überlastet.
Hausanschluss prüfen
Am Anfang steht die Frage, welche Leistung der Hausanschluss hergibt und wie viel davon im Alltag frei ist. Dafür werden Anschlussleistung, Absicherung und der tatsächliche Verbrauch des Gebäudes betrachtet. Reicht die Reserve auf Dauer nicht, gibt es zwei Wege: eine Erhöhung der Anschlussleistung beim Netzbetreiber oder ein Batteriespeicher, der Lastspitzen abfängt. Was wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt vom Objekt ab.
Leitungswege für alle Stellplätze
Der teuerste Teil einer Nachrüstung sind oft nicht die Ladepunkte, sondern Kabelwege, Durchbrüche und Brandschutz. Wer einmal eine Trasse oder ein Flachbandkabel-System für alle Stellplätze vorsieht, kann spätere Ladepunkte mit wenig Aufwand anschließen. Das ist auch die Idee hinter der Leitungsinfrastruktur, die das GEIG bei Neubau und größeren Renovierungen verlangt.
Abrechnung und Betrieb
Der Ladestrom muss dem richtigen Nutzer zugeordnet werden. Üblich sind Ladepunkte mit geeichten Zählern und ein Backend, das die Mengen je Nutzer erfasst. Abgerechnet wird über die Verwaltung, einen Dienstleister oder in einem Betreibermodell, bei dem ein Betreiber Bau und Abrechnung übernimmt. Dazu gehören auch Wartung und Störungsdienst, damit die Verwaltung im Alltag nicht zur Hotline für Ladefragen wird.
Rechtlicher Rahmen kurz erklärt
Mieter (§ 554 BGB) und Wohnungseigentümer (§ 20 Abs. 2 WEG) haben seit 2020 grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass bauliche Veränderungen für das Laden von Elektrofahrzeugen erlaubt werden. Über die Art der Ausführung entscheidet der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft. Für Verwaltungen heißt das: Die Anfragen kommen ohnehin, ein abgestimmtes Konzept macht sie planbar. Pflichten für Neubau und Renovierung erklärt unser GEIG-Ratgeber.
In fünf Schritten zum Ladekonzept
- Bedarf erheben: Wie viele Stellplätze gibt es, wie viele Bewohner fahren heute oder bald elektrisch? Eine kurze Umfrage reicht für den Start.
- Bestand aufnehmen: Hausanschluss, Zählerplätze, Unterverteilungen und mögliche Kabelwege in Tiefgarage oder Außenanlage prüfen.
- Konzept festlegen: Leitungswege für alle Stellplätze, Lastmanagement, Ladetechnik und Abrechnungsmodell als Gesamtlösung planen.
- Beschluss und Ausführung: Mit dem Konzept entscheidet die Eigentümergemeinschaft oder der Vermieter. Danach Installation und Anmeldung beim Netzbetreiber.
- Schrittweise erweitern: Weitere Ladepunkte werden bei Bedarf an die vorbereitete Infrastruktur angeschlossen, ohne neu zu planen.
Wie wir Wohnanlagen von der Bestandsaufnahme bis zum Betrieb begleiten, zeigt unsere Seite zur Ladeinfrastruktur für die Wohnungswirtschaft.
