Was ist atypische Netznutzung?
Betriebe mit registrierender Leistungsmessung (RLM) zahlen für die Nutzung des Stromnetzes zwei Bestandteile: einen Arbeitspreis je bezogener Kilowattstunde und einen Leistungspreis je Kilowatt, berechnet auf die höchste Viertelstundenleistung des Jahres (Jahreshöchstlast). Gerade der Leistungspreis macht bei Betrieben mit kurzen, hohen Lastspitzen einen großen Teil der Netzentgelte aus.
Netze werden für die Zeiten ausgelegt, in denen viele Verbraucher gleichzeitig viel Strom beziehen. Diese Zeiten veröffentlicht der Netzbetreiber als Hochlastzeitfenster. Wer seine Spitzenlast außerhalb dieser Fenster hat, belastet das Netz weniger als sein Leistungspreis vermuten lässt. Genau dafür sieht § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ein individuelles Netzentgelt vor.
Wer profitiert davon?
Besonders interessant ist die atypische Netznutzung für Betriebe, die
- ihre Lastspitzen nachts, am frühen Morgen oder am Wochenende haben, zum Beispiel durch Schichtbetrieb,
- saisonal arbeiten, etwa Kühlhäuser, Landwirtschaft oder Betriebe mit Sommer- bzw. Winterspitzen,
- flexible Verbraucher besitzen, die sich zeitlich verschieben lassen, wie Kälte, Druckluft, Ladeinfrastruktur oder Batteriespeicher,
- an Mittel- oder Hochspannung angeschlossen sind und hohe Leistungspreise zahlen.
Für Haushalte und kleine Gewerbe ohne Leistungsmessung (Standardlastprofil) kommt die Regelung nicht infrage.
Voraussetzungen
- Leistungsmessung: Eine registrierende Leistungsmessung mit Viertelstundenwerten ist nötig. Sie ist ohnehin Pflicht ab 100.000 kWh Jahresverbrauch.
- Hochlastzeitfenster: Maßgeblich sind die vom Netzbetreiber für eure Netz- bzw. Umspannebene veröffentlichten Zeitfenster, meist getrennt nach Jahreszeiten.
- Erheblichkeitsschwelle: Die Höchstlast in den Hochlastzeitfenstern muss um einen Mindestanteil unter der Jahreshöchstlast liegen (siehe Tabelle).
- Mindestersparnis: Die Ersparnis muss eine Bagatellgrenze überschreiten (nach der Festlegung der Bundesnetzagentur 500 Euro pro Jahr).
- Vorhersehbarkeit und Vereinbarung: Die atypische Nutzung muss vorhersehbar sein. Sie wird mit dem Netzbetreiber vereinbart und der Regulierungsbehörde angezeigt. Die Fristen dafür nennt euer Netzbetreiber.
| Netz- bzw. Umspannebene | Mindestabstand Höchstlast im Hochlastzeitfenster zur Jahreshöchstlast |
|---|---|
| Höchstspannung | 5 % |
| Umspannung Höchst- auf Hochspannung | 10 % |
| Hochspannung | 10 % |
| Umspannung Hoch- auf Mittelspannung | 20 % |
| Mittelspannung | 20 % |
| Umspannung Mittel- auf Niederspannung | 30 % |
| Niederspannung | 30 % |
Grundlage: Festlegung der Bundesnetzagentur zu individuellen Netzentgelten (BK4-13-739). Maßgeblich sind die im Einzelfall geltenden Regeln eures Netzbetreibers.
Rechenbeispiel
Vereinfacht gesagt wird beim individuellen Netzentgelt für den Leistungspreis nicht die Jahreshöchstlast angesetzt, sondern die höchste Last innerhalb der Hochlastzeitfenster. Der Arbeitspreis bleibt unverändert. Ein Beispiel mit angenommenen Werten für einen Betrieb an der Mittelspannung:
| Reguläres Netzentgelt | Individuelles Netzentgelt | |
|---|---|---|
| Maßgebliche Leistung | 800 kW (Jahreshöchstlast) | 450 kW (Höchstlast im Fenster) |
| Leistungspreis 120 €/kW pro Jahr | 96.000 € | 54.000 € |
| Arbeitspreis 1,0 ct/kWh bei 2 GWh | 20.000 € | 20.000 € |
| Netzentgelt pro Jahr | 116.000 € | 74.000 € |
Die Höchstlast im Fenster liegt hier rund 44 % unter der Jahreshöchstlast, die Erheblichkeitsschwelle der Mittelspannung von 20 % ist also erfüllt. Die Ersparnis von 42.000 € pro Jahr liegt weit über der Bagatellgrenze, und das individuelle Entgelt bleibt über der Untergrenze von 20 % des regulären Entgelts.
Wie ein Batteriespeicher hilft
Entscheidend ist die höchste Viertelstunde innerhalb der Hochlastzeitfenster im ganzen Jahr. Schon eine einzige ungeplante Spitze kann den Vorteil kosten. Ein Batteriespeicher mit automatischer Steuerung
- entlädt gezielt in den Hochlastzeitfenstern und hält so die dort gemessene Last niedrig,
- wird außerhalb der Fenster wieder geladen, wenn das für den Betrieb unkritisch ist,
- kappt zusätzlich die Jahreshöchstlast (Lastspitzenkappung) und senkt so auch das reguläre Netzentgelt,
- kann den Netzanschluss entlasten und Solarstrom zwischenspeichern.
In der Praxis ergibt sich die Wirtschaftlichkeit meist aus der Kombination dieser Anwendungen. Welche Speicherleistung und -kapazität sinnvoll ist, lässt sich nur aus eurem Lastgang ableiten.
In fünf Schritten zum individuellen Netzentgelt
- Lastgang beschaffen: 15-Minuten-Werte der letzten 12 Monate beim Netz- oder Messstellenbetreiber anfordern. Fehlen sie, messen wir vor Ort (Lastgangmessung).
- Mit den Hochlastzeitfenstern abgleichen: Wie hoch ist die Last innerhalb und außerhalb der Fenster?
- Potenzial rechnen: Erheblichkeitsschwelle, Ersparnis und Szenarien mit Lastmanagement oder Batteriespeicher durchspielen.
- Vereinbarung treffen: Individuelles Netzentgelt mit dem Netzbetreiber vereinbaren und fristgerecht anzeigen.
- Betrieb absichern: Lasten und Speicher so steuern, dass die Hochlastzeitfenster das ganze Jahr eingehalten werden.
Ausblick: Reform der Netzentgelte
Die Bundesnetzagentur überarbeitet derzeit die Netzentgeltsystematik. Die bisherigen Verordnungen, darunter die StromNEV, gelten nur noch übergangsweise. Auch die Sonderentgelte nach § 19 stehen dabei auf dem Prüfstand. Für Betriebe heißt das: Flexibilität beim Strombezug wird voraussichtlich weiter belohnt, die konkreten Regeln können sich aber ändern. Wir halten diesen Ratgeber aktuell.
